Eine Investition in Ihre Gesundheit

Kosten der individuellen Begleitung "wabe"

Wie Sie meiner Homepage entnehmen können, ist die Begleitung durch wabe nicht vergleichbar mit den üblichen, sogenannten " allgemeinen Betreuungsleistungen."

Wabe ist qualitätsgesichert und von der Stadt Münster  unbefristet anerkannt.

Ein Teil der Kosten kann über die Pflegeversicherung über einen sogenannten "Entlastungsbeitrag"  abgedeckt werden. Dieser Entlastungsbetrag beträgt 125 €. 

Pro Stunde/ 60 Min. beträgt mein Honorar 32,50€. Je nach Stadtteil fallen Fahrkosten bis zu 7 € an. 

 

Was Sie wissen sollten: 

Ich  "betuddel"  nicht,  sondern  begleite Menschen in ihrer Erkrankung und Lebensphase.

Unter dem Menüpunkt " Individuelle Begleitung " können Sie lesen, was darunter zu verstehen ist. 

 

Erreichbar bin ich auch zu unüblichen Zeiten. 

 

Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie monatlich eine Rechnung, die sofort und ohne Abzug zu begleichen ist. 

Den Begleitungsumfang können Sie jederzeit neu und individuell mit mir vereinbaren – ganz problemlos.

 

Mein Tipp: Die Rechnungen können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. 

Ergänzend dazu erbringe ich auf Wunsch folgende selbstzahlenden Leistungen- sprechen Sie mich einfach darauf an. 

 

Kneipp Anwendungen u.a.

·      Kneipp-Armbad 5 €, - Fußbad 5 €// - Wechselfussbad 5 €//-  Bürstenmassage 5 €

 

Kognitionstraining- Kognitive Stimulation

1 Std/ 60 Min- 75 € - als Paket mit 4 Terminen innerhalb von 4 Wochen= pro Termin 70 €. 

    

Für Angehörige: Begleitung von Trauer/Abschiedsprozessen

 

 1 Std/ 60 Min. = 75 €

Werden mehrere Termine vereinbart, wird ein Festpreis vereinbart. 

 

Telefonische Beratung: Kostenfrei bis zu 15 Minuten.

 Jede weiteren angefangenen 15 Minuten berechne ich mit 15 €.

Fahrtkostenpauschale:   Münster- alle Stadtteile variabel zwischen 0 und 7 €. 

Dauer: einmalig, öfter oder regelmäßig

 

Gut zu wissen:

Sie möchten begleitet werden, ein Pflegegrad liegt jedoch nicht vor? Auch das ist möglich. Sprechen Sie mich einfach an.

Auch gut wissen:

Zur Zeit sind meine Kapazitäten an Begleitungen, die mit Pflegekassen teilweise abrechenbar sind, erschöpft. Sie möchten meine Leistungen selbstzahlend in Anspruch nehmen? Kapazitäten dafür sind noch frei. Sprechen Sie mich einfach an.

 

Als Kleinunternehmerin bin ich gemäß §19 Abs.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit und weise keine Mehrwertsteuer aus.